Vermächtnis für den Frieden

Für alle Vorhaben sind wir auf ideelle und materielle Unterstützung angewiesen. Nur durch Hinterlassenschaften und Vermächtnisse verstorbener Mitglieder konnten wir einen Teil unserer Arbeit für eine spirituell verwurzelte gewaltfreie Lebenseinstellung im Dienste eines dauerhaften Friedens auf Erden ermöglichen.

Wer den Versöhnungsbund als eine gemeinnützige Sache auf diese Weise über seinen Tod hinaus unterstützen möchte, ist gut beraten, die eigenen Wünsche rechtzeitig zu dokumentieren, denn im Zweifelsfall sorgt sonst der Staat für eine Regelung.

Hier einige Hinweise:

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Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die so genannte gesetzliche Erbfolge. Erben sind in diesem Fall nur Blutsverwandte und Ehegatten - Lebenspartner und Freunde oder gemeinnützige Vereine wie der Versöhnungsbund, werden nicht berücksichtigt. Durch ein Testament jedoch wird Ihr Nachlass entsprechend Ihrer Wünsche vererbt. Dabei haben Ehegatte, Kinder, Enkel, und bei Kinderlosigkeit die Eltern grundsätzlich das Recht auf den so genannten Pflichtteil. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Es gibt Vorschriften für das Abfassen eines Testamentes. Diese Regelungen verhindern, dass Ihr Letzter Wille verfälscht und das Testament ungültig werden und die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Ein Testament können Sie zu Hause verfassen. Es muss jedoch eigenhändig von Anfang bis Ende leserlich per Hand geschrieben werden. Es muss mit Ihrem vollem Namen unterschrieben und mit Datum und Ort versehen sein. Ein mit der Schreibmaschine oder dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig.

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Das eigenhändige Testament verwahren Sie im Hause auf oder zur Sicherheit - gegen eine geringe Gebühr - beim Amtsgericht. Bei Unsicherheit oder Schwierigkeiten bei der Formulierung ziehen Sie einen Notar zu Rate. Auf Wunsch hält er Ihren mündlich geäußerten letzten Willen schriftlich fest und verwahrt das Testament.

Ihr Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Schreiben Sie Ihr Testament einfach neu und vernichten Sie die alte Fassung. Das verwahrte Testament nehmen Sie zur Änderung oder Aufhebung aus der Verwahrung bei Amtsgericht oder Notar.

Gemeinnützige Organisationen gehören nicht zu den Erben. Mit einem Vermächtnis (als Teil eines Testaments) können Sie jedoch auch Organisationen wie den Versöhnungsbund bedenken. Dadurch können Sie ihnen einen Teil Ihres Nachlasses - eine bestimmte Geldsumme, Immobilienbesitz oder Wertgegenstände - zukommen zu lassen. Sie haben dann als Vermächtnisnehmer nach Ihrem Tode gegenüber den Erben einen Anspruch auf die Umsetzung Ihres Wunsches.

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In Ihrem Testament haben Sie auch die Möglichkeit festzulegen, für welchen Zweck, in welcher Zeit und in welcher Art eine Organisation wie der Versöhnungsbund das Vermachte einsetzen soll. Die Erfüllung von bestimmten Bedingungen kann also, sozusagen als Vertrag zwischen ErblasserIn und Erben, verankert werden.

Außerhalb des Testamentes können Sie zur Kenntnis geben, dass zum Beispiel bei Ihrer Bestattung auf Blumen und Kränze verzichtet wird und dem Versöhnungsbund stattdessen die sogenannte Kondolenzspende zukommt.

Für weitere Fragen und Hilfestellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle. Gute Informationen stellt auch das Justizministerium zur Verfügung.