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Möchtest du die Gemeinschaft von Menschen erleben, die sich radikal für Gewaltfeiheit einsetzen, im persönlichen wie in allen gesellschaftlichen Bereichen? - Unser Verband lebt von solchen Kontakten und wir vermitteln sie gerne auf den verschiedenen Ebenen (z. B. Jahrestagungen, Regionalgruppen themenorientierte Gruppen, Begegnung mit Referent*innen zu diesen Fragen u.v.m).

Wenn du dies alles aber nicht nur als Gast miterleben, sondern selbst mitgestalten willst, würden wir uns sehr freuen, wenn du Mitglied würdest. Der Richtwert für den Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 90-120 Euro pro Jahr, für Nicht-Verdienende und jüngere Mitglieder 60 Euro. Alle, die mehr bezahlen können, helfen uns, unsere Finanzen auszugleichen. Umgekehrt soll es am Geld nicht scheitern, nimm ggf. Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.

Als Mitglied hast du dann (wenn du dich auf dieser Seite als Nutzer*in registrieren lässt) auch Zugriff auf den internen Bereich dieser Seite mit seinen Diskussionen, Vereinsprotokollen und einer Liste von anderen Mitgliedern.

Alles Nähere und auch die Grundprinzipien des Versöhnungsbundes stehen in unserer Satzung.

Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug unseres Vereinsrundbriefes Versöhnung enthalten. Kreuz doch bitte an, ob du ihn in Papierform erhalten oder einfach als pdf-Datei auf unsere Homepage lesen möchtest.

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmst du auch der Speicherung deiner Daten gemäß unserer Datenschutzhinweise zu.

Wenn du noch weitere Fragen hast, die Geschäftsstelle oder unsere anderen Ansprechpartner*innen freuen sich auf ein Gespräch mit dir.

Der Versöhnungsbund ist eine Gemeinschaft von Menschen, die sich mit Wort und Tat für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen. In diesem Bestreben weiß er sich eins mit den anderen nationalen Zweigen des Internationalen Versöhnungsbundes. Grundlage der Arbeit ist das Vertrauen auf die Kraft der Gewaltfreiheit. Diese Überzeugung wurzelt in unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen und Weltanschauungen.

Der Versöhnungsbund steht in der Tradition der Gründer, die Weihnachten 1914 die gemeinsame Überzeugung aussprachen, dass die Nachfolge Christi die Menschen in den Dienst der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens unter den Völkern stellt und zur Überwindung des Krieges ruft. Der Versöhnungsbund sammelt Menschen, die eine klare persönliche Stellung gegen den Krieg und dessen Vorbereitung einnehmen und jede Unterstützung des Krieges als Mittel der politischen Auseinandersetzung zwischen den Völkern ablehnen. Er fördert Bestrebungen, die der Verständigung zwischen den Völkern und dem friedlichen Miteinander auch unterschiedlicher Gesellschaftssysteme dienen. Er verwirft Gewalt als Mittel, Konflikte auszutragen. Er fördert die Entwicklung gewaltfreier Lebenshaltung, gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien sowie deren Einübung in lokalen, nationalen und internationalen Zusammenhängen. Er tritt dafür ein, dass die Gewissensentscheidung jedes Menschen in allen Fragen des öffentlichen Lebens geschützt wird. In dem Wissen, dass ein dauerhafter Friede nur im Einklang mit der Schöpfung möglich ist, unterstützt der Versöhnungsbund gewaltfreie Bestrebungen, die ihrer Bewahrung dienen. In dem Wissen, dass ein dauerhafter Friede ohne Gerechtigkeit nicht möglich ist, unterstützt der Versöhnungsbund gewaltfreie Bestrebungen, die zu mehr Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen Einzelpersonen, sozialen Gruppen und Völkern führen.

Komplette Satzung

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Mitgliedsbeitrag
I.d.R. zwischen 60 und 120 Euro, wie oben beschrieben abhängig von deinen finanziellen Möglichkeiten.
Ich ermächtige den Versöhnungsbund e. V. bis auf Widerruf den oben angegebenen Mitgliedsbeitrag jährlich von folgendem Konto durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Versöhnungsbund e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
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